Aufnahmebedingungen

Unser heilpädagogisch/therapeutisches Angebot ist eine teilstationäre Hilfemaßnahme der Jugendhilfe für Schulkinder ab 6 Jahren, die laut kinderpsychiatrischem Gutachten nach §35a SGB VIII unter einer seelischen Behinderung leiden bzw. von einer solchen bedroht sind.
Das zuständige Sozialbürgerhaus muss am Aufnahmeprozess beteiligt sein.

Die (drohende) seelische Behinderung zeigt sich in unterschiedlichen Bereichen und Störungsbildern. Diese können u. A. sein:

  • Aufmerksamkeitsschwächen/-störungen
  • ADS/ADHS
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Selbstwertproblematiken
  • Aggressionen
  • Ängste, Verunsicherungen
  • Anpassungsschwierigkeiten, soziale und emotionale Isolation
  • Verweigerungsverhalten
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Sprachstörungen
  • Teilleistungsstörungen
  • Leistungs-/Schulversagen
  • Lernstörungen/-behinderungen
  • Legasthenie/ Dyskalkulie
  • Defizite in der Fein- und Grobmotorik
  • Psychiatrische Auffälligkeiten (z.B. Tics, depressive Verhaltensweisen)
  • Auffälliges Spielverhalten
  • Auffälligkeiten im Sozialverhalten
  • Psychosomatische Symptome (z.B. Essstörungen, Schlafstörungen, Einnässen, Allergien)